Richtlinien für Zuschüsse an Kolpingsfamilien im Bezirksverband Augsburg
Eine Bezuschussung einer Kolpingsfamilie seitens des Bezirksverbandes Augsburg kann erfolgen, wenn es sich um eine Bezirksveranstaltung handelt.
Für folgende Maßnahmen können Zuschüsse beantragt werden:
Siehe "Zuschussrichtlinien" im Feld Download, auf der rechten Seite.
Die PDF-Datei ist Passwortgeschützt und kann bei uns erfragt werden.
WICHTIG:
Zuschüsse müssen durch die Kolpingsfamilien grundsätzlich vor der Veranstaltung beim Bezirksvorstand angemeldet werden.
(C.Reinsch. BV-Vorsitzende mit BV Vorstand, letzte Beschlüsse 07/2013, überarbeitet durch den Bezirksvorstand am 27.03.2017)
Die Vordrucke für einen Antrag werden bald online gestellt.