Bezirksverband Augsburg
im Diözesanverband Augsburg

30 Jahre Geschirrmobil - 30 Jahre für die Umwelt

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Vor nunmehr 30 Jahren, im Jahr 1991 beschloss das Kolpingwerk Bezirksverband Augsburg, sich schwerpunktmäßig dem Thema Umweltschutz anzunehmen. „Wie kann ein katholischer Sozialverband einen aktiven Beitrag zur Abfallvermeidung leisten?“ Während der Vorstand des Bezirksverbandes intensive Überlegungen anstellte, was dafür getan werden könnte, beschloss die Stadt Augsburg zur gleichen Zeit ein Sonderprogramm zur „Verhinderung von Einweggeschirr“ und stellte gleichzeitig finanzielle Mittel zur Verfügung, um „Geschirrmobile“ zu fördern. Diese Idee griff der damalige Kolping-Bezirksvorstand auf und bewarb sich bei der Stadt Augsburg als Betreiber für ein Geschirrmobil. 

Die Bewerbung überzeugte und so konnte am 15.06.1991 der damalige Oberbürgermeister Dr. Peter Menacher im Namen der Stadt Augsburg dem damaligen Vorsitzenden des Kolpingwerkes Bezirksverband Augsburg, Franz Bürger, ein Geschirrmobil übergeben. Durch Eigenleistungen und mit tatkräftiger Unterstützung durch die Kolpingsfamilie Gersthofen konnte ein zweites Geschirrmobil ausgestattet werden, das seit dem Jahre 2000 im Einsatz ist und ebenfalls vom Bezirksverband vermietet wird.

Dank der zukunftsweisenden Investition der Stadt Augsburg leisteten die Geschirrmobile in 30 Jahren bei Pfarr- und Sommerfesten, bei Vereins- und Feuerwehrfeiern oder Firmenveranstaltungen über 900 Mal durch Abfallvermeidung einen aktiven Beitrag für den Umweltschutz.

Was ändert sich ab dem 03.07.2021?

Einweg-Plastik wird verboten

Viele Einwegplastikprodukte sind ab dem 3. Juli 2021 in der EU verboten. Dazu gehören etwa Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus "Bioplastik". Auch  To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor dürfen in der EU nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden.

Welche Einweg-Kunststoffprodukte sind ab dem 3. Juli verboten?

Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor) dürfen ab dem 3. Juli 2021 EU-weit nicht mehr produziert werden. Der Handel kann vorhandene Ware abverkaufen. 

Verboten werden zudem Wegwerfteller, -becher oder -besteck, aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. Das gleiche gilt für Einweggeschirr aus Pappe, das nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff bestehen oder mit Kunststoff überzogen ist.

Quelle: bundesregierung.de

 

Der Bezriksverband Augsburg hat dies bereits vor 30 Jahren beschlossen, für die Umwelt, für die Eine Welt, ein Zeichen zu setzen.

Weitere Informationen über unsere Geschirrmobile finden Sie unter:
https://www.kolping-bezirk-augsburg.de/geschirrmobil

20.06.2021
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