Bezirksverband Augsburg
im Diözesanverband Augsburg

Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus)

< zurück

Die Ausgangsbeschränkung in Bayern wurde aufgehoben und in eine Kontaktbeschränkung umgewandelt. Versammlungen bleiben grundsätzlich verboten - allerdings gibt es Ausnahmen.

 

Unter folgenden Voraussetzungen ist eine Versammlung zulässig

  • Beschränkung der Teilnehmer auf bis zu 50 Personen.  
  • Gottesdienst im Freien
    Gottesdienste im Freien sind mit einer auf 50 Personen begrenzten Teilnehmerzahl unter Gewährleistung der Abstandsregeln (ohne Erfordernis einer Einzelfallgenehmigung) möglich.
  • Die Wahrung des Mindestabstandes unter den Teilnehmern von mindestens 1,5 Meter.
  • Die Versammlung findet ausschließlich stationär und unter freiem Himmel statt. 
  • Die Dauer von 60 Minuten wird nicht überschritten.
  • Ein Versammlungsteilnehmer kann höchstens an einer Versammlung je Kalendertag teilnehmen.

 

Aufgrund der Auflagen für eine Versammlung/Gottesdienste und die Umsetzung der Einhaltung der Auflagen, können wir als Bezirksverband nicht die Verantwortung für einen reibungslosen Ablauf gewährleisten. Deswegen haben wir uns dazu entschlossen das Deligiertentreffen am 18.06.2020 und den Tag an der Scheppacher Kapelle abzusagen.

 

Wir halten euch weiterhin auf den laufenden und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen.

Bleibt´s gesund!

Euer Bezirksvorstand

Autor: T. Schröder
31.05.2020
< zurück