Bezirksverband Augsburg
im Diözesanverband Augsburg

Gemeinnüztigkeit

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Wann ist eine Kolpingsfamilie gemeinnützig? Was ist zu beachten? Hat die Gemeinnützigkeit etwas mit der Eintragung ins Vereinsregister zu tun? Welche Fallstricke gibt es? Mit diesen Fragen beschäftigen sich drei regionale Treffen in Augsburg, Lauingen und Kempten. Tobias Eltschkner, Steuerberater und Vorsitzender der Kolpingsfamilie Biberbach, wird in einem Impulsreferat wichtige Rahmenbedingungen aufzeigen und im Gespräch mit den Teilnehmerinnen und den Teilnehmern erörtern. Die Veranstaltung findet im Rahmen eines Fairen Frühstück statt.

Termin

13.07.19 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Anmeldeschluss

08.07.2019

Ort

Kolpinghaus
Frauentorstraße 29
86152 Augsburg 
 

Veranstalter

Kolpingwerk Bezirksverband Augsburg

Kosten

Der Bezirksverband lädt ein. Um Spenden wird gebeten.

Zielgruppe

Für Verantwortliche
Kassiererinnen und Kassierer, Vorsitzende und weitere Interessierte

Kolpingsfamilien handeln zum Wohle der Allgemeinheit. Der Gesetzgeber unterstützt Vereine, die „gemeinnützig“ sind, indem er ihnen Steuervergünstigungen zusichert und die Möglichkeit der Spendenakquise für die Finanzierung ihrer Aufgaben zugesteht. Die Finanzämter wachen über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und kontrollieren Vereine.

25.06.2019
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