Gemeinnüztigkeit
Wann ist eine Kolpingsfamilie gemeinnützig? Was ist zu beachten? Hat die Gemeinnützigkeit etwas mit der Eintragung ins Vereinsregister zu tun? Welche Fallstricke gibt es? Mit diesen Fragen beschäftigen sich drei regionale Treffen in Augsburg, Lauingen und Kempten. Tobias Eltschkner, Steuerberater und Vorsitzender der Kolpingsfamilie Biberbach, wird in einem Impulsreferat wichtige Rahmenbedingungen aufzeigen und im Gespräch mit den Teilnehmerinnen und den Teilnehmern erörtern. Die Veranstaltung findet im Rahmen eines Fairen Frühstück statt.
Termin
13.07.19 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Anmeldeschluss
08.07.2019
Ort
Kolpinghaus
Frauentorstraße 29
86152 Augsburg
Veranstalter
Kolpingwerk Bezirksverband Augsburg
Kosten
Der Bezirksverband lädt ein. Um Spenden wird gebeten.
Zielgruppe
Für Verantwortliche
Kassiererinnen und Kassierer, Vorsitzende und weitere Interessierte
Kolpingsfamilien handeln zum Wohle der Allgemeinheit. Der Gesetzgeber unterstützt Vereine, die „gemeinnützig“ sind, indem er ihnen Steuervergünstigungen zusichert und die Möglichkeit der Spendenakquise für die Finanzierung ihrer Aufgaben zugesteht. Die Finanzämter wachen über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und kontrollieren Vereine.